MonatsTicket MobilPass im Abo
MonatsTicket mit MobilPass / Bonn-Ausweis / KölnPass im Abonnement
Ein MonatsTicket MobilPass im Abo kann in den Preisstufen 1a bis 5 abgeschlossen werden. Die entsprechende Preisstufe ergibt sich aus den gewünschten Tarifgebieten wo das Abonnement gültig sein soll. Das MonatsTicket im Einzelkauf bleibt wie gewohnt weiterhin bestehen. Durch einen Zuschuss der Stadt Bonn kann für Bonn-Ausweis Inhaber das Abonnement im Bonner Stadtgebiet (Preisstufe 1b) zu einem vergünstigten Preis (im Gegensatz zu dem VRS Preis) angeboten werden.
MobilPass Preise
Preisangaben in Euro | Kurzstrecke | 1a | 1b | 2a | 2b | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
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4erTicket MobilPass | - | 6,70 | 8,10 | 8,10 | 11,20 | 14,20 | 22,20 | 32,60 | - | - |
MonatsTicket MobilPass | - | 39,70 | 52,80 | 52,80 | 61,20 | 74,50 | 88,30 | 106,60 | - | - |
MonatsTicket MobilPass im Abo | - | 33,10 | 44,00 | 44,00 | 50,80 | 62,20 | 73,60 | 88,90 | - | - |
Fahrtmöglichkeit
Mit dem Abo können rund um die Uhr Fahrten in dem gewünschten Geltungsbereich unternommen werden.
Das gesamte „VRS-Netz“ bekommt man mit der Preisstufe 5.
Übertragbarkeit und Mitnahmeregeln
Das MonatsTicket MobilPass im Abo ist übertragbar an alle Personen, die einen gültigen MobilPass / Bonn-Ausweis / KölnPass haben.
Mit dem Abo können Sie kostenlos eine Person über 14 Jahren (mit MobilPass, Köln-Pass oder Bonn-Ausweis) und ein Fahrrad und 3 Kinder von 6 bis 14 Jahren mitnehmen – montags bis freitags ab 19 Uhr sowie den ganzen Tag an Wochenenden und Feiertagen. Außerdem können drei Kinder montags bis freitags bereits ab 15 Uhr mitgenommen werden.
Fahrausweiskontrollen
Das Abonnement wird auf eine Chipkarte gespeichert. Der Fahrausweisprüfdient kann die Daten der Chipkarte elektronisch auslesen. Um den Berechtigungsanspruch nachweisen zu können, muss neben der Chipkarte ebenfalls ein gültiger MobilPass / Bonn-Ausweis / KölnPass und ein amtlicher Lichtbildausweis bei der Kontrolle vorgezeigt werden.
Zahlungsmodalitäten
Der monatlich fällige Betrag wird immer am ersten Bankarbeitstages eines Monats per SEPA-Lastschrift von dem uns angegeben Konto abgebucht. Der Kontoinhaber hat dafür Sorge zur tragen, dass eine reibungslose Abbuchung des Betrages gewährleistet ist.
Kündigung des Vertrages
Jeder Inhaber eines Abos mit MobilPass muss selbst dafür Sorge tragen, dass sein MobilPass / Bonn-Ausweis / KölnPass frühzeitig verlängert wird. Besteht kein Anspruch mehr auf den MobilPass / Bonn-Ausweis / KölnPass, so kann das Abonnement zum Ende eines Monats ohne Differenzberechnung (Die Kündigung sollte bis zum 10. Des Vormonats eingehen) schriftlich gekündigt werden.
Bei allen anderen Kündigungen innerhalb der ersten 12 Monate erfolgt eine Differenzberechnung. Hierbei wird je genutztem Monat die Differenz zwischen dem MonatsTicket MobilPass im Einzelkauf und dem Abo Preis nachberechnet.
Nach Ablauf der ersten 12 Monate kann das Abonnement immer problemlos zum Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden (Abgabefrist 10. des Vormonats).
Den Flyer MobilPass, einen mehrsprachigen Flyer und Anträge für den Bonn-Ausweis finden Sie in unserem Downloadcenter.