Universität Bonn und Hofgarten

Tickets für Schule und Ausbildung

SchülerTicket

Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg bietet in Zusammenarbeit mit SWB Bus und Bahn allen Schüler*innen, die eine städtische oder eine Privatschule besuchen (Schulen, die dem Schulfinanzgesetz unterstehen), ein SchülerTicket an.

50 Bonner Grundschulen, 29 städtische weiterführende Schulen, 6 Förderschulen und 12 Privatschulen setzen bereits auf das SchülerTicket.

Das SchülerTicket für das gesamte VRS-Netz kostet im Schuljahr 2025/2026 maximal 46,90 € monatlich. Für Schüler*innen mit Wohnort in Bonn kostet das SchülerTicket (Primar- und Sekundarstufe) an städtischen Schulen max. 19,00 € und für Schüler*innen mit Wohnort außerhalb von Bonn max. 29,60 € monatlich. Für Schüler*innen mit Wohnort im Übergangsbereich Kreis Ahrweiler und Neuwied kostet das SchülerTicket 87,80 € monatlich. Bei Schulträgern im Deutschlandticket SchülerTicket Modell liegen die Kosten bei max. 43,00 € monatlich.

Wer ein SchülerTicket besitzt, kann mit allen Bussen und Bahnen an 365 Tagen im Jahr, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag durchs gesamte VRS Gebiet fahren.

  • Montags bis freitags ab 19 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig sowie in den NRW-Ferien ab 9 Uhr dürfen SchülerTicket-Besitzer ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
  • Für die Nutzung der Schnellbuslinie SB 60 (Flughafenbus) in Verbindung mit dem SchülerTicket ist je Fahrt ein Schnellbuszuschlag zu lösen und zu entwerten.
  • Das SchülerTicket gilt in RegionalExpress- (RE) und RegionalBahn-Linien (RB) sowie in S-Bahnen in der 2. Wagenklasse.
  • Das SchülerTicket ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
  • Das SchülerTicket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis oder einem amtlichen Lichtbildausweis. (Grundschüler ausgenommen)

Erweiterung des Geltungsbereich des VRS-SchülerTicket

Düren, Merzenich, Nörvenich, Titz, Vettweiß, Heimbach, Monschau, Nideggen, Niederzier und Simmerath
sowie
Adenau, Altenahr, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sinzig, Remagen, Bad Breisig, Brohltal und Grafschaft.

Wer ein Deutschlandticket SchülerTicket besitzt, kann mit allen Bussen und Bahnen an 365 Tagen im Jahr, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag durch ganz Deutschland fahren.

  • Schulträger, welche ein Deutschlandticket SchülerTicket anbieten:
    - Amos-Comenius-Gymnasium
    - Otto-Kühne-Schule
    - Aloisiuskolleg
    - Clara-Fey-Gymnasium
    - Freie Waldorfschule (Primar- und Sekundarstufe)
    - Kardinal-Frings-Gymnasium
    - Liebfrauenschule
    - St. Adelheid-Gymnasium
     
  • Die Nutzung der Schnellbuslinie SB 60 (Flughafenbus) ist beim Deutschlandticket SchülerTicket inklusive.
  • Das Deutschlandticket SchülerTicket gilt in RegionalExpress- (RE) und RegionalBahn-Linien (RB) sowie in S-Bahnen in der 2. Wagenklasse.
  • Das Deutschlandticket SchülerTicket  ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
  • Das Deutschlandticket SchülerTicket  gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis oder einem amtlichen Lichtbildausweis.
  • Die Fahrradmitnahme entfällt beim Deutschlandticket SchülerTicket.
  • Das Ticket ist monatlich kündbar. Die Kündigung muss bis zum 10. des Vormonats vorliegen.
  • Schüler*innen mit Anspruch auf eine Fahrpreisermäßigung zahlen weiterhin den ermäßigten Preis.
  • Das Deutschlandticket SchülerTicket ist nur mit Lastschrifteinzug und nicht als Barzahler möglich.

Den Bestellschein für das SchülerTicket erhalten Sie in den Schulsekretariaten oder hier.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Bestellschein lassen Sie bitte von der Schule abstempeln und senden diesen im Anschluss an gerne per Mail an schuelerticket(at)stadtwerke-bonn.de.

Online können Sie das SchülerTicket hier beantragen. (Momentan nur für städtische Schulen möglich)

Wünschen Sie die Prüfung einer Fahrpreisermäßigung, kreuzen Sie bitte das entsprechende Kästchen auf dem Bestellschein unter Punkt 2 an. Damit geben Sie uns Ihr Einverständnis den Bestellschein zur Prüfuiung einer Fahrpreisermäßigung an Ihren Schulträger weiterzuleiten.

  • alle Grundschulen
  • Schulen im Deutschlandticket SchülerTicket Modell
  • Schulen im Solidarmodell    
  • Schulen im Fakultativmodell
  • Schulen im Subventionsmodell

Schüler*innen folgender Bildungsgänge sind von der Beantragung ausgeschlossen, da sie gemäß §97 Abs. 1 Schulgesetz von NRW keinen Anspruch auf Fahrkostenübernahmen haben:   

  • Einrichtungen des 2. Bildungsweges   
  • Bezirksfachklassen*   
  • Fachoberschulklassen 11, 12, 12B und 13   
  • Teilzeitklassen für Schüler*innen ohne Berufsausbildungsverhältnis   
  • Teilzeitberufsschule (auch in Form von Blockunterricht) und Fachschulen

*Schüler*innen der Bezirksfachklassen können jedoch die teilweise Übernahme von Fahrkosten beantragen. (Nähere Informationen erteilen die Schulsekretariate und Bürgerämter)

Die Ermäßigungen können bei städtischen Schulen nur durch das Schulamt der Stadt Bonn und bei Privatschulen nur durch die Schule selbst geprüft werden.

Ein Anspruch auf ein ermäßigtes SchülerTicket liegt vor, wenn der Fußweg zur nächsten erreichbaren Schule des gleichen Schultyps bei Grundschulen und Förderschulen (Klassen 1-4) einfache Entfernung mehr als 2,0 km für die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10 an Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II (Berufskollegs und Klassen 11-13 an Gesamtschulen und Gymnasien) mehr als 5,0 km beträgt. Es ist also nicht der tatsächliche Schulweg entscheidend, sondern der Schulweg zur nächstgelegenen, vergleichbaren Schule, welche besucht werden könnte.

Eine komplette Befreiung von den Ticketgebühren ist lediglich nur dann möglich für Familien, die Leistungen nach SGB XII erhalten (nicht bei ALG II oder Hartz IV). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf Antrag.

Der Bonn-Ausweis ist nicht ausschlaggebend für ein ermäßigtes Ticket und wird dadurch in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Für Schüler, die Bereich des Übergangstarifes wohnen (z. B. linksrheinisch: Remagen, Bad Neuenahr etc.; rechtsrheinisch: Unkel, Linz, Neuwied etc.) besteht die Möglichkeit, das SchülerTicket im Übergangstarif zu beantragen.

Mit diesem Ticket können Schüler*innen im gesamten VRS-Gebiet fahren.

Da für die Preisberechnung des SchülerTickets der Wohnort ausschlaggebend ist, muss das SchülerTicket für Schüler aus Rheinland-Pfalz zu einem deutlich höheren Betrag angeboten werden, als für die Schüler aus Nordrhein-Westfalen.

Das Ticket ist sorgsam zu behandeln, da sonst ein Auslesen der Ticketdaten nicht möglich ist. Ein nicht lesbares Ticket kann bei einer Kontrolle eingezogen werden. In diesem Falle wenden Sie sich bitte an das zuständige Verkehrsunternehmen.

Die Neuausstellung bei einem beschädigten Ticket sowie Diebstahl bzw. Verlust eines Tickets ist kostenpflichtig. Bei erstmaligem Verlust wird ein Ersatzticket gegen eine Gebühr von 10,00 € ausgestellt. Bei jeder weiteren Beschädigung/Diebstahl/Verlust innerhalb von 12 Monaten belaufen sich die Kosten auf 20,00 € (10,00 € Gebühr + 10,00 € Chipkarte).

Ein neues Ticket erhalten Sie in unserem ServiceCenter:   

  • Bonn: Münsterstr. 18 (Cassius Bastei)   

Im Solidarmodell

- Collegium Josephinum Gymnasium
- Collegium Josephinum Realschule
- Ernst-Kalkuhl-Gymnasium
- Otto-Kühne-Schule
besteht eine Abnahmeverpflichtung für ein Schuljahr; eine vorzeitige Kündigung ist nur über das Kündigungsformular möglich und muss von der Schule bestätigt werden.

Im Subventionsmodell und Deutschlandticket SchülerTicket Modell ist eine monatliche Kündigung möglich. Diese können Sie uns unter Angabe der Vertragsnummer gerne per E-Mail schriftlich mitteilen.

Deutschlandsemesterticket

Mit dem Deutschlandsemesterticket können Studierende in ganz Deutschland jeweils für ein Semester beliebig häufig Busse, Straßen- und Stadtbahnen sowie Nahverkehrszüge (2. Klasse) nutzen, und das an sieben Tagen pro Woche und rund um die Uhr.

Für das Deutschlandsemesterticket gelten keine Mitnahmeregeln.
 

Wie viele Personen?eine
Wie viele Fahrten?beliebig viele in ganz Deutschland
Gültigkeitszeit:durchgehend ein Semester lang
Übertragbarkeit:nein
Mitnahme Personen:keine
Mitnahme Fahrrad:keine
Verkauf:erfolgt über die jeweilige Universität oder Hochschule