Luftaufnahme der Stadt Bonn und des Rheins

JobTicket

Deutschlandticket als JobTicket
Für Fahrten in ganz Deutschland zu einem günstigen Preis.
-  Bestellung ab zwei Mitarbeitenden möglich
-  Zuschuss von min. 25% durch den Arbeitgeber
-  5% Preisvorteil gegenüber dem regulären Deutschlandticket

VRS-JobTickets
-  Fakultativmodell: Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitende
-  Solidarmodell: Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitende

JobTicketLight
Erhältlich für Mitarbeitende, deren Arbeitgeber einen JobTicketLight-Vertrag hat. Der Preis ist abhängig vom gewählten Geltungsbereich, der allerdings das Tarifgebiet umfassen muss, in dem die Arbeitsstätte liegt und wird vom Arbeitgeber bezuschusst.

Mit Ihrem Deutschlandticket als JobTicket können Sie entspannt deutschlandweit den öffentlichen Nahverkehr (2. Klasse) nutzen.

Die Bestellung ist bereits ab zwei Mitarbeitenden pro Unternehmen möglich

Bei einem Zuschuss von mindestens 25% durch den Arbeitgeber erhalten Sie zusätzlich 5%  Rabatt.

Auch höhere Zuschüsse der Unternehmen sind möglich, einige bieten sogar eine komplette Kostenübernahme an.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an jobticket(at)stadtwerke-bonn.de.

Unternehmen, die zwischen 2 bis 49 Mitarbeitende beschäftigen, können das JobTicket im Fakultativmodell beziehen, wenn das Unternehmen bei einem der teilnehmenden Dachverbände Mitglied ist:

  • Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg (IHK)
  • Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg
  • Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
  • Zahnärztekammer Nordrhein
  • Paritätischen Wohlfahrtsverband
  • Einzelhandelsverband Bonn Rhein-Sieg Euskirchen e.V.
  • DEHOGA Nordrhein e.V.
  • Bonner Anwaltverein
  • Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement

Besteht eine solche Mitgliedschaft, so kann das Unternehmen mit SWB Bus und Bahn und dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH einen JobTicket Vertrag abschließen.

Es müssen mindestens zwei Mitarbeitende der Firma das JobTicket abnehmen.

Um einen JobTicket-Vertrag abzuschließen, lassen Sie uns einfach eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung von einem der o. g. Dachverbände per E-Mail zukommen an jobticket(at)stadtwerke-bonn.de.

Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitende gibt es das JobTicket im Solidarmodell.

Nach dem solidarischen Prinzip (100% Abnahme) muss das JobTicket für jeden Mitarbeitenden, nach Abzug gemäß Ausnahmekatalog*, abgenommen werden.

Das Unternehmen muss seinen Sitz im VRS-Verbundraum haben und einen JobTicket Vertrag mit SWB Bus und Bahn und der VRS-GmbH abschließen.

Ein Zusammenschluss von mehreren Unternehmen ist nicht möglich.

* In den Ausnahmekatalog fällt folgender Personenkreis:

  • Schwerbehinderte Arbeitnehmende mit Freifahrberechtigung im ÖPNV
  • Ordentlich Studierende mit VRS-SemesterTicket
  • Studierende und Auszubildende mit DualTicket
  • Auszubildende mit AzubiTicket gem. 7.2.3.5 des VRS-Gemeinschaftstarifs können entweder ein VRS-JobTicket über ihren Arbeitgeber abnehmen oder ihr AzubiTicket weiterführen
  • Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte a)
  • Arbeitnehmende in Elternzeit mit einer Dauer von mehr als zwei vollen Kalendermonaten sowie den vor- und nachgelagerten Einzelwochen (außerhalb einer Erwerbstätigkeit)
  • Erkrankte Arbeitnehmende nach Ablauf des Krankengeldzuschusses (wird kein Krankengeldzuschuss gezahlt, nach Ablauf der Lohnfortzahlung)
  • Ohne Bezüge beurlaubte Arbeitnehmende
  • Arbeitnehmende in Altersteilzeit, die sich in der Freizeitphase befinden (außerhalb der Erwerbstätigkeit)

a) Regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmeden, unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Arbeitgebenden handelt. Hierbei muss die Arbeitsstätte im VRS-Verbundraum liegen. Regelmäßige Arbeitsstätte ist insbesondere jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebenden, der der Arbeitnehmende zugeordnet ist und die er durchschnittlich im Kalenderjahr an mindestens einem Arbeitstag je Arbeitswoche aufsucht oder aufgrund der dienst-/arbeitsrechtlichen Vereinbarung aufzusuchen hat. Wie lange er sich dabei dort aufhält und welche Tätigkeit er während seines Aufenthalts ausübt, ist unerheblich.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an jobticket(at)stadtwerke-bonn.de.