Luftaufnahme der Stadt Bonn und des Rheins

JobTicket für Pendlerinnen und Pendler

Das JobTicket der SWB Bus und Bahn befördert Mitarbeitende
Das Bonbon für alle: Stressfrei zur Arbeit, entspannt in die Freizeit! Schnell, sicher und bequem. Ohne Stress, Stau und lange Parkplatzsuche. Ohne die Umwelt zu belasten. Und mit einem großen Vorteil: Das JobTicket ist auch ein FreizeitTicket.

JobTickets werden in zwei Modellen angeboten
Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitende und für Unternehmen ab 50 Mitarbeitende.

Hier finden Sie Informationen für eine Teilnahme an dem Pilotprojekt "JobTicketLight".

Verkauf
Ein JobTicket bekommen Sie ausschließlich von Ihrem Arbeitgeber! Es hat die Form eines praktischen elektronischen Tickets (eTicket).

Wichtige Voraussetzungen
Sie müssen ständig bei Ihrer Firma beschäftigt sein, Ihr Unternehmen muss mit der SWB Bus und Bahn und der VRS GmbH einen gültigen Vertrag abgeschlossen haben!

Tarifliche Feiertage
Neben den in NRW geltenden gesetzlichen Feiertagen werden Rosenmontag, Heiligabend
und Silvester tariflich wie die gesetzlichen Feiertage behandelt.

Neuerungen/Anpassungen beim JobTicket:

  • Mitarbeitende in Elternzeit können für die Dauer von zwei vollen Kalendermonaten sowie die vor- und nachgelagerten Einzelwochen das JobTicket weiterhin beziehen.
    Das JobTicket gilt im VRS-Netz, so dass der Übergangsbereich an die Ahr (Adenau, Altenahr, Bad Neunahr-Ahrweiler, Sinzig, Remagen, Bad Breisig, Brohltal und Grafschaft) ohne Zahlung eines Zuschlags befahren werden kann.
  • Die kostenlose Mitnahme von 3 Kindern (6 bis 14 Jahre) ist montags bis freitags bereits ab 15 Uhr möglich!

Unternehmen, die zwischen 2 bis 49 Mitarbeitende beschäftigen, können das JobTicket im Fakultativmodell beziehen, wenn das Unternehmen bei einem der teilnehmenden Dachverbände Mitglied ist:

  • Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg (IHK)
  • Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg
  • Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
  • Zahnärztekammer Nordrhein
  • Paritätischen Wohlfahrtsverband
  • Einzelhandelsverband Bonn Rhein-Sieg Euskirchen e.V.
  • DEHOGA Nordrhein e.V.
  • Bonner Anwaltverein
  • Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement

Besteht eine solche Mitgliedschaft, so kann das Unternehmen mit SWB Bus und Bahn und dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH einen JobTicket Vertrag abschließen.

Es müssen mindestens zwei Mitarbeitende der Firma das JobTicket abnehmen.

Um einen JobTicket-Vertrag abzuschließen, lassen Sie uns einfach eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung von einem der o. g. Dachverbände per E-Mail zukommen an jobticket(at)stadtwerke-bonn.de.

Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitende gibt es das JobTicket im Solidarmodell.

Nach dem solidarischen Prinzip muss das JobTicket für jeden Mitarbeitenden, nach Abzug gemäß Ausnahmekatalog*, abgenommen werden.

Das Unternehmen muss seinen Sitz im VRS-Gebiet haben und einen JobTicket Vertrag mit SWB Bus und Bahn und der VRS-GmbH abschließen.

Da es sich um eine solidarische Abnahme der JobTickets handelt, kann dieses zu einem günstigeren Preis als das JobTicket im Fakultativmodell angeboten werden.

Ein Zusammenschluss von mehreren Unternehmen ist nicht möglich.

* In den Ausnahmekatalog fällt folgender Personenkreis:

  • Schwerbehinderte Arbeitnehmende mit Freifahrberechtigung im ÖPNV
  • Ordentlich Studierende mit VRS-SemesterTicket
  • Studierende und Auszubildende mit DualTicket
  • Auszubildende mit AzubiTicket gem. 7.2.3.5 des VRS-Gemeinschaftstarifs können entweder ein VRS-JobTicket über ihren Arbeitgeber abnehmen oder ihr AzubiTicket weiterführen
  • Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte a)
  • Arbeitnehmende in Elternzeit mit einer Dauer von mehr als zwei vollen Kalendermonaten sowie den vor- und nachgelagerten Einzelwochen (außerhalb einer Erwerbstätigkeit)
  • Erkrankte Arbeitnehmende nach Ablauf des Krankengeldzuschusses (wird kein Krankengeldzuschuss gezahlt, nach Ablauf der Lohnfortzahlung)
  • Ohne Bezüge beurlaubte Arbeitnehmende
  • Arbeitnehmende in Altersteilzeit, die sich in der Freizeitphase befinden (außerhalb der Erwerbstätigkeit)

a) Regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmeden, unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Arbeitgebenden handelt. Hierbei muss die Arbeitsstätte im VRS-Verbundraum liegen. Regelmäßige Arbeitsstätte ist insbesondere jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebenden, der der Arbeitnehmende zugeordnet ist und die er durchschnittlich im Kalenderjahr an mindestens einem Arbeitstag je Arbeitswoche aufsucht oder aufgrund der dienst-/arbeitsrechtlichen Vereinbarung aufzusuchen hat. Wie lange er sich dabei dort aufhält und welche Tätigkeit er während seines Aufenthalts ausübt, ist unerheblich.

Wie viele Fahrten?

Beliebig viele Fahrten im VRS-Netz.

Für Mitarbeitende, die im Aachener Verkehrsverbund oder im Übergangtarif VRR (großer Grenzverkehr) wohnen, kann das JobTicket durch Zuzahlung auf diese Tarifgebiete ausgedehnt werden. 

Die Ausweitung ist nur dann möglich, wenn sie für alle Mitarbeiter des jeweiligen Übergangbereichs erworben wird.

Grenzüberschreitender Verkehr zwischen VRS und VRR
Gegen Zuzahlung eines bestimmten Betrages kann der Geltungsbereich des JobTickets für ständig beschäftigte Mitarbeitende, die ihre Fahrt in den VRR-Tarifgebieten Düsseldorf Mitte, Düsseldorf Süd, Mönchengladbach, Korschenbroich, Neuss/Kaarst, Erkrath/Haan/Hilden, Wuppertal West, Wuppertal Ost, Schwelm/Ennepetal/Gevelsberg/Brekerfeld oder Jüchen antreten oder beenden, erweitert werden (Zusatzberechtigung VRR). 

Das VRS-JobTicket gilt auch im Großen Grenzverkehr VRS/VRR, wenn der Kunde von außerhalb des Großen Grenzverkehrs (z.B. Oberhausen) einpendelt.

Das JobTicket mit Zusatzberechtigung VRS/VRR berechtigt zur Nutzung der Busse und Bahnen im gesamten Großen Grenzverkehr. Dazu gehören auch sämtliche ÖPNV - Linien innerhalb der  Tarifgebiete.

Grenzüberschreitender Verkehr zwischen VRS und Ahr
Jeder JobTicket-Inhaber kann dann kostenlos in den Orten Adenau, Altenahr, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sinzig, Remagen, Bad Breisig, Brohltal und Grafschaft fahren.

Gültigkeitszeit
Das JobTicket gilt jeden Tag, auch in der Freizeit, rund um die Uhr. Die Mitarbeitenden können unbegrenzt im VRS-Netz Bus und Bahn fahren.

Übertragbarkeit
Das JobTicket kann nicht verliehen werden. Es ist ein persönliches Ticket und gilt nur mit amtlichen Lichtbild-, Werks- oder Dienstausweis.

Mitnahme Personen
JobTicket-Kunden dürfen in der Woche ab 19:00 Uhr einen Erwachsenen und bis zu drei Kinder (6 bis 14 Jahren) gratis mitnehmen, an Wochenenden und Feiertagen sogar ganztägig (jeweils bis Betriebsschluss). Die kostenlose Mitnahme von 3 Kindern (6 bis 14 Jahre) ist montags bis freitags bereits ab 15 Uhr möglich!

Mitnahme Fahrrad
JobTicket-Kunden dürfen in der Woche ab 19:00 Uhr ein Fahrrad gratis mitnehmen, an Wochenenden und Feiertagen sogar ganztägig (jeweils bis Betriebsschluss).

Nutzung von IC/EC mit dem JobTicket
Es gibt einen Fernverkehrsaufpreis, der als Wochen-/Monatsaufpreis oder im Abo gelöst werden kann.

Flyer JobTickets in unserem DownloadCenter

Informationen zum JobTicket NRW

  • Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
  • Mit dem JobTicket NRW können alle Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und Nahverkehrszüge (RE, RB und S-Bahn) in ganz NRW genutzt werden.
  • Das JobTicket NRW wird in zwei verschiedenen Varianten/Vertragskonstellationen angeboten.
    Mitnahmemöglichkeiten:
    - samstags, sonntags, und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig sowie
    - montags bis freitags von 19 bis 3 Uhr des Folgetages können eine Person über 14 Jahre und bis zu drei Kinder (6-14 Jahre) mitgenommen werden.
    - Anstelle von Personen oder Kindern können auch Fahrräder mitgenommen werden, pro Person oder Kind ist nur ein Fahrrad erlaubt.

NRW-Geltungsbereich:

  • Ein Arbeitgeber mit Sitz in NRW hat bereits einen bestehenden VRS-JobTicket-Vertrag oder schließt einen ab.
  • Der Arbeitgeber kann für einzelne Mitarbeiter, die an VRS-Standort arbeiten, JobTickets NRW abnehmen.
  • Die Abnahmekonditionen des regionalen JobTickets müssen in der Summe aus regionalem JobTicket und JobTicket NRW erfüllt sein.
  • Beispiel: VRS-JobTicket Fakultativ-Modell
    Es müssen mindestens 2 JobTickets abgenommen werden (siehe Anforderung JobTicket im Fakultativmodell). Die Anzahl kann sich aus z. B. 1 JobTicket (VRS) und 1 JobTicket NRW zusammensetzen.
  • Beispiel: VRS-JobTicket Solidarmodell
    Die 100%-Abnahme muss erfüllt werden.
    Bei einer 100% Abnahme, die in diesem Beispiel 100 MA entspricht, können z. B. 90 VRS-JobTickets und 10 NRW-JobTickets abgenommen werden.
  • Beispiel: VRS-JobTicket GroßkundenTicket-Modell
    In diesem Bsp. entspricht die Mindestabnahme von 35%, 1.600 GroßkundenTickets , dies sich z. B. aus 1.500 GroßkundenTickets (VRS) und 100 JobTickets NRW zusammensetzen können.
  • Beispiel: VRS-JobTicketLight
    Es müssen mindestens 10 JobTickets abgenommen werden (Anforderung Mindestmenge JobTicket Light), diese Anzahl kann sich zusammensetzen aus z. B. 9 JobTicketLight und 1 JobTicket NRW.

Grundsätzlich gelten die bestehenden Vertragsgrundlagen in Verbindung mit den jeweils gültigen, regionalen Tarifbestimmungen insbesondere bei

  • Mitarbeiterbegriff
  • Vertragslaufzeiten
  • Abonnementbedingungen
  • Kündigungsfristen

  • Ein Arbeitgeber mit Sitz in NRW hat keinen regionalen JobTicket-Vertrag abgeschlossen.
  • Er kann für seine ständig beschäftigten Mitarbeiter, die an Unternehmensstandorten in NRW beschäftigt sind, das JobTicket NRW beziehen.
  • Es muss eine Mindestabnahme von 5 JobTickets NRW gewährleistet sein.
  • Der Vertrag wird mit einer Dauer von einem Jahr geschlossen.
  • Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
  • Der monatlich zu leistende Gesamtbetrag für die abgenommen JobTickets NRW wird durch den Arbeitgeber entrichtet.

Das JobTicket NRW orientiert sich am SchönesJahrTicket NRW. Es wird ein festgelegter Rabatt von ca. 10% gewährt, unabhängig von Variante 1 oder 2.

JobTicket NRW: 2. Wagenklasse 237,04 €/Monat (Stand: 01.01.2023)
JobTicket NRW: 1. Wagenklasse 333,04 €/Monat (Stand: 01.01.2023)

Die Preise des JobTickets NRW sind an der jährlichen Preisfortschreibung zum 01.01. eines jeden Jahres gebunden, nicht an der Vertragslaufzeit.

Ansprechpartner JobTicket + GroßkundenTicket
Ansprechpartner JobTicket + GroßkundenTicket

Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden für ein persönliches Gespräch zur Verfügung: