Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitende gibt es das JobTicket im Solidarmodell.
Nach dem solidarischen Prinzip (100% Abnahme) muss das JobTicket für jeden Mitarbeitenden, nach Abzug gemäß Ausnahmekatalog*, abgenommen werden.
Das Unternehmen muss seinen Sitz im VRS-Verbundraum haben und einen JobTicket Vertrag mit SWB Bus und Bahn und der VRS-GmbH abschließen.
Ein Zusammenschluss von mehreren Unternehmen ist nicht möglich.
* In den Ausnahmekatalog fällt folgender Personenkreis:
- Schwerbehinderte Arbeitnehmende mit Freifahrberechtigung im ÖPNV
- Ordentlich Studierende mit VRS-SemesterTicket
- Studierende und Auszubildende mit DualTicket
- Auszubildende mit AzubiTicket gem. 7.2.3.5 des VRS-Gemeinschaftstarifs können entweder ein VRS-JobTicket über ihren Arbeitgeber abnehmen oder ihr AzubiTicket weiterführen
- Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte a)
- Arbeitnehmende in Elternzeit mit einer Dauer von mehr als zwei vollen Kalendermonaten sowie den vor- und nachgelagerten Einzelwochen (außerhalb einer Erwerbstätigkeit)
- Erkrankte Arbeitnehmende nach Ablauf des Krankengeldzuschusses (wird kein Krankengeldzuschuss gezahlt, nach Ablauf der Lohnfortzahlung)
- Ohne Bezüge beurlaubte Arbeitnehmende
- Arbeitnehmende in Altersteilzeit, die sich in der Freizeitphase befinden (außerhalb der Erwerbstätigkeit)
a) Regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmeden, unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Arbeitgebenden handelt. Hierbei muss die Arbeitsstätte im VRS-Verbundraum liegen. Regelmäßige Arbeitsstätte ist insbesondere jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebenden, der der Arbeitnehmende zugeordnet ist und die er durchschnittlich im Kalenderjahr an mindestens einem Arbeitstag je Arbeitswoche aufsucht oder aufgrund der dienst-/arbeitsrechtlichen Vereinbarung aufzusuchen hat. Wie lange er sich dabei dort aufhält und welche Tätigkeit er während seines Aufenthalts ausübt, ist unerheblich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an jobticket(at)stadtwerke-bonn.de.