Generell dürfen Sie mit den Zeitfahrausweisen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) auch EuroCity- und InterCity-Züge der Deutschen Bahn AG nutzen, wenn Sie vor Fahrtantritt den tarifmäßigen Fernverkehrs-Zuschlag gelöst haben.
Wer mit dem SemesterTicket und Sondertarifen unterwegs ist, wie etwa dem KombiTicket, darf den Fernverkehr der Deutschen Bahn AG nicht nutzen.
Bitte beachten Sie:
- Die Zuschläge zur Nutzung von EuroCity- und InterCity-Zügen mit VRS-Zeitfahrausweisen gibt es als Wochen- oder Monatszuschlag. Einzelzuschläge sind nicht erhältlich!
- Der Zuschlag muss vor dem Fahrtantritt gelöst werden, da ansonsten der gesamte Fahrausweis nicht anerkannt wird. Ein Nachlösen des Aufpreises im Zug ist nicht möglich!
Benutzung der 1. Wagenklasse der Deutschen Bahn AG
Zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Deutschen Bahn AG müssen Fahrgäste mit VRS-Fahrausweisen den tarifmäßigen Aufpreis zahlen.
Inhaber von SemesterTickets dürfen die 1. Wagenklasse der Deutsche Bahn AG nicht nutzen!